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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen der Friedrich PICARD GmbH & Co. KG

I. Geltung / Angebote

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien abgeändert werden. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.

2. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte durch uns unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien; diese Lieferbedingungen ersetzen ab sofort sämtliche zuvor mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

II. Zahlung und Verrechnung

1. Die Preise verstehen sich, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, in EURO ab Werk ohne Verladung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

2. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung/Auftragsbestätigung genannten Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag ohne Abzug spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht; insbesondere gehen, soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart, etwaige Gebühren der Käuferbank nicht zu unseren Lasten. Sollte kein Fälligkeitstermin genannt sein, so sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu leisten. Wir sind berechtigt, Rechnungen auf Papier oder elektronisch zu übermitteln.

3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

4. Ein in unserem Onlineshop erworbener Onlinebonus (Währung: PI€OS) kann entsprechend den individuell vereinbarten Konditionen eingelöst werden. Ein Anspruch auf Auszahlung eines in unserem Onlineshop erworbenen Onlinebonus in Geld besteht nicht.

5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- und Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.

III. Lieferfristen

1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.

2. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Der Schaden wegen Lieferverzugs ist auf 20% der Auftragssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist.

IV. Ausführungen der Lieferungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart, soll die Warenlieferung in der Weise erfolgen, dass der Käufer die Waren an unseren Geschäftsräumen abholt, sobald wir den Käufer benachrichtigt haben, dass die Ware zur Abholung bereit steht. Soweit ein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die Warenlieferung durch Anlieferung der Ware an den abweichend vereinbarten Ort.

2.Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, oder bei Streckengeschäften des Lieferwerkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, geht die Gefahr über, wenn wir die Übergabe anbieten.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Dies gilt ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

2. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

4. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von uns als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass wir oder der Käufer Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Ziffer V. 4. Satz 1 genannten Verhältnis.

5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Käufer.

7. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

8. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

VI. Gewährleistung und Haftungsausschluss

1. Der Käufer muss die Ware im Sinne des § 377 HGB untersuchen und uns etwaige Rügen unverzüglich anzeigen. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht zur Verfügung stellt, kann er Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht verlangen.

2. Wir haften grundsätzlich nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen. Wir übernehmen insbesondere auch keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, wir haben dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt.

3. Für Defekte, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Des Weiteren übernehmen wir keine Gewährleistung für Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.

4. Die von uns zur Verfügung gestellten technischen Produktdetails begründen keine Beschaffenheit und dienen nicht der Produktwerbung. Auch wenn sie von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt veröffentlicht werden, handelt es sich um unverbindliche Auskünfte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit, aus denen kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann. Wir stellen die technischen Produktdetails mithin – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere ohne jegliche (ausdrückliche oder konkludente) Garantie, Zusage oder Haftung für Schäden zur Verfügung, die durch oder in Folge der Benutzung der technischen Produktdetails entstanden sind. In jedem Falle übernehmen wir keinerlei Haftung für indirekte, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden, die durch oder in Folge der Benutzung der technischen Produktdetails aufgetreten sind.

5. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Gleiches gilt bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

6. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt und dieser Mangel uns unverzüglich mitgeteilt worden ist, sind wir zur Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Sind wir zu einer Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit dies gesetzlich möglich ist, ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

VII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Unsere Haftung umfasst - außer bei Vorsatz und soweit gesetzlich zulässig - nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden könnten oder für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann.

VIII. Rücktritt

1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn a) der Käufer sich vertragswidrig verhalten hat, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder b) der Käufer falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat oder c) der Käufer sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu beseitigen oder d) über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist.

2. Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich für tatsächliche Aufwendungen und für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.

IX. Berechtigung des Käufers zur Rücksendung bestellter Ware

1. Der Käufer ist berechtigt, von ihm bestellte Ware nach Maßgabe der folgenden Regelungen an uns zurückzusenden, vorausgesetzt, die Ware ist bei Rücksendung noch immer mangelfrei und originalverpackt (im Folgenden auch nur das „Rückgaberecht“ genannt).“

2. Vom Rückgaberecht ausgenommen sind von uns im Auftrag des Käufers zugekaufte Artikel, bearbeitete Ware, beispielsweise konfigurierbare Lineartechnik-Artikel, sowie Ware, die ursprünglich nicht von uns bezogen wurde.

3. Das Rückgaberecht ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Zustellung der Ware beim Käufer auszuüben. Für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des Rückgaberechts ist der Eingang der zurückgegebenen Ware bei uns maßgeblich. Im Falle der Fristüberschreitung ist das Rückgaberecht nicht wirksam ausgeübt; der zwischen dem Käufer und uns geschlossene Kaufvertrag ist zu erfüllen.

4. Der Käufer trägt sämtliche mit der Rücksendung einhergehenden Kosten, insbesondere die Transportkosten.

5. Übt der Käufer das Rückgaberecht wirksam aus, erstatten wir in Abhängigkeit vom Zustand der Ware und deren Verpackung den vereinbarten Kaufpreis ganz, teilweise oder nicht. Die Prüfung des Zustandes der zurückgesendeten Ware und ihrer Verpackung obliegt uns.

6. Die Rechte des Käufers wegen eines Sach- oder Rechtsmangels der Ware bleiben von dem Rückgaberecht unberührt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Die Warenlieferung soll in der Weise erfolgen, dass der Käufer die Ware an unseren Geschäftsräumen entgegennimmt, sobald wir den Käufer benachrichtigt haben und die Ware zur Abholung bereitsteht. Als Erfüllungsort ist folglich grundsätzlich unser Geschäftssitz vereinbart. In einzelnen Fällen kann zwischen den Parteien ein anderweitiger Lieferort vereinbart werden.

2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus zweiseitigen Handelsgeschäften (auch Wechsel- und Scheckanlagen) ist Bochum vereinbart. Wir haben das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

4. Die deutsche Version dieser Lieferbedingungen ist in Zweifelsfällen maßgeblich.

Stand 02/2024